SO LÄUFT DER VERKAUF AN NORIA AB
Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe wissen Sie bei uns, was als Nächstes passiert.
Für den ersten Kontakt benötigen Sie noch kein vollständiges Exposé und keine komplette Dokumentensammlung.
FÜR DIE ERSTE PRÜFUNG REICHEN WENIGE ANGABEN
Damit wir Ihre Immobilie zunächst einordnen können, benötigen wir nur die wichtigsten Eckdaten.
Adresse der Immobilie
Objektart
Wohn- bzw. Grundstücksgröße, soweit bekannt
Aktuelle Nutzung oder Leerstand
Kurze Angaben zum Zustand
Fotos, falls vorhanden
Fehlende Unterlagen können später ergänzt werden.
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM VERKAUF
01
IMMOBILIE VORSTELLEN
Sie senden uns die wichtigsten Eckdaten über unser Formular, per E-Mail oder nehmen direkt Kontakt mit uns auf.
02
ERSTE PRÜFUNG
Wir prüfen, ob Objektart, Standort, Nutzung und Zustand grundsätzlich zu unserem Ankaufsprofil passen.
03
PERSÖNLICHES GESPRÄCH & UNTERLAGEN
Passt die Immobilie grundsätzlich zu uns, klären wir offene Fragen persönlich und benötigen je nach Objekt weitere Unterlagen.
Zum Beispiel Grundrisse, Energieausweis, Flächenangaben oder – bei Mehrfamilienhäusern – Mietunterlagen.
04
BESICHTIGUNG
Anschließend sehen wir uns die Immobilie persönlich vor Ort an und verschaffen uns ein realistisches Bild vom Zustand.
Sie müssen die Immobilie für die Besichtigung nicht vorher renovieren oder herrichten.
05
KAUFANGEBOT
Nach unserer Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob wir die Immobilie ankaufen möchten, und können Ihnen ein konkretes Kaufangebot unterbreiten.
Ob Sie dieses Angebot annehmen möchten, entscheiden allein Sie.
06
NOTAR & KAUFVERTRAG
Wenn wir uns einigen, wird der Kaufvertrag durch einen Notar vorbereitet und anschließend gemeinsam beurkundet.
Vor der Beurkundung erhalten die Beteiligten den Vertragsentwurf zur Prüfung.
07
KAUFPREISZAHLUNG & ÜBERGABE
Nach Eintritt der im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfolgt die Kaufpreiszahlung. Den Zeitpunkt und Zustand der Übergabe stimmen wir zuvor gemeinsam ab.
BIS ZUR EINIGUNG BLEIBT IHRE ANFRAGE UNVERBINDLICH
Ein Verkauf kommt erst zustande, wenn sich beide Seiten einigen und der Kaufvertrag notariell beurkundet wird.
Die Kontaktaufnahme, eine Besichtigung oder die Übersendung von Unterlagen verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.
